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Autor
Oliver Vack
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Barrierefreie Website für öffentliche Einrichtungen — am Beispiel Jobcenter Teltow-Fläming
Behörden, Ämter und Jobcenter müssen ihre Websites barrierefrei anbieten — seit Jahren Pflicht. In der Praxis hakt es selten am Willen, sondern an Formularen, PDFs und der Bedienung. Wie eine barrierefreie Behördenwebsite gelingt, zeige ich am Beispiel des Jobcenter Teltow-Fläming. Diese Website habe ich umgesetzt.
Was eine barrierefreie Behördenwebsite leisten muss
Grundlage sind das BGG, die BITV 2.0 und die EU-Richtlinie 2016/2102. Maßstab ist WCAG 2.1 AA. Dazu verlangt die BITV eine Erklärung zur Barrierefreiheit und einen Meldeweg für Barrieren — beides fehlt in der Praxis oft.
Für Bundes-Websites kommen Informationen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache hinzu. Die Fristen laufen längst: neue Seiten seit dem 23. September 2019, ältere seit dem 23. September 2020. Mobile Apps folgen seit dem 23. Juni 2021.
Wo Behördenseiten am häufigsten scheitern
Die Barrieren sitzen fast immer an denselben Stellen. Formulare ohne klare Beschriftung und mit unverständlichen Fehlermeldungen. PDFs, die sich nicht vorlesen lassen. Menüs, die nur mit der Maus funktionieren. Zu schwache Kontraste und eine Struktur, die ein Screenreader nicht versteht. Diese Punkte prüfe ich zuerst, weil sie den größten Unterschied machen.
Wie ich an eine Behördenseite herangehe
Ich prüfe die Seite gegen WCAG 2.1 AA — automatisiert und von Hand, mit Screenreader und nur per Tastatur. Dann arbeite ich die Barrieren im Code ab und erstelle die Erklärung zur Barrierefreiheit samt Meldeweg. WCAG 2.2 ist bereits fertig, aber noch nicht Pflicht.
Reicht ein Overlay-Plugin für eine Behördenseite?
Nein, gerade hier nicht. Öffentliche Stellen müssen ihre Konformität in der Erklärung zur Barrierefreiheit belegen. Ein Overlay ändert den Code nicht und gilt dafür nicht als Nachweis. Warum das so ist, steht auf meiner Seite zur Barrierefreiheit.
Die Praxis: das Jobcenter Teltow-Fläming
Diese Seite ist zugleich die Fallstudie zum Jobcenter Teltow-Fläming, dessen Website ich barrierefrei umgesetzt habe. Im öffentlichen Sektor greifen die BITV-Anforderungen unmittelbar.
Ausgangslage
Das Jobcenter Teltow-Fläming ist eine öffentliche Stelle — hier zählt der barrierefreie Zugang, nicht die Sichtbarkeit bei Google. Auf der bestehenden Seite fehlten Alternativtexte für Bilder und aussagekräftige Linktexte. Die Kontraste waren zu schwach, und Menüs sowie das Kontaktformular ließen sich nicht durchgängig per Tastatur bedienen.
Was ich umgesetzt habe
Ich habe Alternativtexte für Bilder ergänzt, Linktexte aussagekräftig benannt und die Kontraste bis auf das strengere AAA-Niveau angehoben. Menüpunkte und das Kontaktformular habe ich vollständig tastaturbedienbar gemacht. Werkzeuge wie WAVE halfen beim systematischen Abarbeiten — bewertet und von Hand nachgetestet habe ich selbst, vor allem Tastaturbedienung und Formulare. Dazu kam eine veröffentlichte Erklärung zur Barrierefreiheit.
Ergänzend läuft ein Monitoring-Tool mit, das auf neu entstehende Barrieren hinweist. Es ändert nichts an der Seite: Die eigentliche Barrierefreiheit steckt im überarbeiteten Code — ein Plugin allein wäre kein Ersatz und kein Nachweis.
Ergebnis
Das Ergebnis ist überprüfbar: Ein Scan der Seite zeigt die umgesetzten Punkte, und die Erklärung ist online. Hundertprozentige Barrierefreiheit gibt es technisch selten — einzelne Punkte wie eingebettete PDF-Dokumente Dritter oder externe Kartendienste lassen sich nicht vollständig lösen. Wer die volle WCAG-Konformität belegen will, geht den Weg über einen vollständigen BITV-Test durch eine Prüfstelle. Das ist der nächste Ausbauschritt, oft auch eine Frage des Budgets.
Häufige Fragen
Gilt die Pflicht auch für Jobcenter und Kommunen?
Ja. Jobcenter und kommunale Stellen nehmen öffentliche Aufgaben wahr und fallen unter die BITV 2.0 bzw. die Landesgesetze, die darauf verweisen. Maßstab ist WCAG 2.1 AA, ergänzt um die Erklärung zur Barrierefreiheit und einen Meldeweg. Bundesstellen brauchen zusätzlich Gebärdensprache und Leichte Sprache.
Was gehört in die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Sie nennt den Stand der Konformität, noch nicht barrierefreie Inhalte mit Begründung, geplante Korrekturen sowie einen Kontakt- und Meldeweg. Sie muss leicht auffindbar sein, etwa im Footer, und wird mindestens jährlich aktualisiert. So bleibt nachvollziehbar, woran gearbeitet wird.
Sind Gebärdensprache und Leichte Sprache Pflicht?
Für Websites des Bundes ja: Sie brauchen Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache zu Aufbau und zentralen Inhalten. Für Länder und Kommunen richtet sich das nach dem Landesrecht. Sinnvoll ist beides fast immer, weil es echte Hürden senkt.
Reicht ein automatischer Test?
Nein — ein Scan deckt nur einen Teil der Kriterien ab. Ob Menüs, Formulare und Online-Dienste wirklich bedienbar sind, zeigt erst die Prüfung von Hand mit Tastatur und Screenreader. Genau an diesen Stellen scheitern Bürgerinnen und Bürger sonst zuerst.
