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Schlagwort: barrierefreiheit

Wann muss eine Website barrierefrei sein? Fristen, Pflichten und Praxis

Kurz gesagt: Eine Website muss barrierefrei sein, wenn sie zu einer öffentlichen Stelle gehört. Oder wenn ein Unternehmen damit Verbrauchern einen digitalen Dienst anbietet, etwa einen Online-Shop. Öffentliche Stellen sind seit Jahren verpflichtet, Unternehmen seit dem 28. Juni 2025 über das BFSG. Maßstab ist in beiden Fällen WCAG 2.1 AA. Hier lesen Sie, wen welche Frist trifft und wie Sie Ihren Fall einordnen — ohne Juristendeutsch.

Öffentliche Stellen: seit Jahren Pflicht

Behörden, Ämter und viele Einrichtungen mit öffentlicher Aufgabe müssen barrierefrei sein. Grundlage sind BGG und BITV 2.0, dahinter die EU-Richtlinie 2016/2102. Die Fristen sind längst aktiv: neue Websites seit 23. September 2019, ältere seit 23. September 2020, mobile Apps seit 23. Juni 2021.

Dazu kommen zwei Pflichten, die oft fehlen: eine Erklärung zur Barrierefreiheit und ein Meldeweg für Barrieren. Websites des Bundes brauchen zusätzlich Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.

Unternehmen: das BFSG seit Juni 2025

Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch Unternehmen. Es trifft vor allem den elektronischen Geschäftsverkehr: Online-Shops, Buchungen, Kundenkonten, Banking. Reine Informations-Websites und reines B2B fallen in der Regel nicht darunter.

Oft falsch verstanden: Es gibt eine echte Ausnahme für Kleinstunternehmen. Wer unter 10 Beschäftigte hat und höchstens 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme, ist bei Dienstleistungen ausgenommen — bei Produkten nicht. Das ist etwas anderes als die Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung, die man begründen und dokumentieren muss.

Wer schon vor dem Stichtag Verträge geschlossen hat, hat bis zum 27. Juni 2030 Zeit. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 100.000 €. In der Praxis geht es aber zuerst um Nachbesserung, nicht ums Strafen.

Was heißt WCAG 2.1 AA konkret?

WCAG 2.1 AA ist der technische Maßstab, international anerkannt und über die Norm EN 301 549 rechtlich verankert. Dahinter stehen vier Prinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust.

Praktisch heißt das zum Beispiel: ausreichender Kontrast (mindestens 4,5:1 bei normalem Text), volle Bedienung per Tastatur, ein sichtbarer Fokus, sinnvolle Alt-Texte und eine saubere Überschriften-Struktur. WCAG 2.2 ist bereits fertig, in der EU-Norm aber noch nicht verbindlich — als Ausblick lohnt sie sich trotzdem.

Automatischer Check oder Overlay: warum beides nicht genügt

Automatische Tests erkennen nur rund 30–40 % der Kriterien. Den Rest prüft ein Mensch: Tastaturbedienung, Fokus-Reihenfolge, Screenreader-Ausgabe und ob ein Alt-Text das Bild wirklich beschreibt. Ein Overlay-Plugin legt sich nur über die Seite, ändert den Code nicht und gilt nicht als Nachweis.

Wie finde ich heraus, ob meine Website barrierefrei sein muss?

Zwei Fragen genügen meist. Sind Sie eine öffentliche Stelle? Dann gilt die BITV 2.0. Bieten Sie Verbrauchern einen digitalen Dienst wie einen Online-Shop? Dann greift das BFSG. Trifft beides nicht zu, ist Barrierefreiheit freiwillig — sie lohnt sich aber, weil Ihre Seite für mehr Menschen nutzbar wird. Bei Mischformen schauen Sie jeden Bereich einzeln an. Gern ordne ich Ihren Fall mit Ihnen ein — vor allem für Betriebe und öffentliche Stellen in Brandenburg und dem Raum Potsdam.

Häufige Fragen

Gilt das auch für eine reine Firmen-Website ohne Shop?

Meist nicht. Ohne öffentliche Aufgabe und ohne digitalen Verbraucherdienst (Shop, Buchung, Konto) gibt es derzeit keine generelle Pflicht. Sinnvoll ist WCAG 2.1 AA trotzdem: Die Seite wird nutzbarer, besser auffindbar und wirkt seriöser. Im Zweifel ordne ich Ihren Fall kurz mit Ihnen ein.

Welche Frist gilt für das BFSG?

Für neue Angebote gilt das BFSG seit dem 28. Juni 2025. Vorher geschlossene Verträge dürfen längstens bis zum 27. Juni 2030 weiterlaufen. Eine allgemeine Schonfrist für neue Seiten gibt es nicht — wer jetzt startet, baut am besten gleich barrierefrei.

Sind kleine Unternehmen ausgenommen?

Teilweise. Kleinstunternehmen mit unter 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Sobald Sie Produkte in den Verkehr bringen, gilt die Ausnahme nicht. Die Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung ist ein anderer Fall und muss begründet werden.

Reicht ein automatischer Scan?

Nein. Ein Scan findet nur einen Teil der Barrieren. Die wichtigen Prüfungen mit Tastatur und Screenreader macht ein Mensch. Am besten kombiniert man beides: ein automatischer Schnelltest, dann die manuelle Prüfung der kritischen Wege wie Navigation, Formulare und Checkout.

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Jobcenter-Website auf Laptop und Handy

Barrierefreie Website für öffentliche Einrichtungen — am Beispiel Jobcenter Teltow-Fläming

Behörden, Ämter und Jobcenter müssen ihre Websites barrierefrei anbieten — seit Jahren Pflicht. In der Praxis hakt es selten am Willen, sondern an Formularen, PDFs und der Bedienung. Wie eine barrierefreie Behördenwebsite gelingt, zeige ich am Beispiel des Jobcenter Teltow-Fläming. Diese Website habe ich umgesetzt.

Was eine barrierefreie Behördenwebsite leisten muss

Grundlage sind das BGG, die BITV 2.0 und die EU-Richtlinie 2016/2102. Maßstab ist WCAG 2.1 AA. Dazu verlangt die BITV eine Erklärung zur Barrierefreiheit und einen Meldeweg für Barrieren — beides fehlt in der Praxis oft.

Für Bundes-Websites kommen Informationen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache hinzu. Die Fristen laufen längst: neue Seiten seit dem 23. September 2019, ältere seit dem 23. September 2020. Mobile Apps folgen seit dem 23. Juni 2021.

Wo Behördenseiten am häufigsten scheitern

Die Barrieren sitzen fast immer an denselben Stellen. Formulare ohne klare Beschriftung und mit unverständlichen Fehlermeldungen. PDFs, die sich nicht vorlesen lassen. Menüs, die nur mit der Maus funktionieren. Zu schwache Kontraste und eine Struktur, die ein Screenreader nicht versteht. Diese Punkte prüfe ich zuerst, weil sie den größten Unterschied machen.

Wie ich an eine Behördenseite herangehe

Ich prüfe die Seite gegen WCAG 2.1 AA — automatisiert und von Hand, mit Screenreader und nur per Tastatur. Dann arbeite ich die Barrieren im Code ab und erstelle die Erklärung zur Barrierefreiheit samt Meldeweg. WCAG 2.2 ist bereits fertig, aber noch nicht Pflicht.

Reicht ein Overlay-Plugin für eine Behördenseite?

Nein, gerade hier nicht. Öffentliche Stellen müssen ihre Konformität in der Erklärung zur Barrierefreiheit belegen. Ein Overlay ändert den Code nicht und gilt dafür nicht als Nachweis. Warum das so ist, steht auf meiner Seite zur Barrierefreiheit.

Die Praxis: das Jobcenter Teltow-Fläming

Diese Seite ist zugleich die Fallstudie zum Jobcenter Teltow-Fläming, dessen Website ich barrierefrei umgesetzt habe. Im öffentlichen Sektor greifen die BITV-Anforderungen unmittelbar.

Ausgangslage

Das Jobcenter Teltow-Fläming ist eine öffentliche Stelle — hier zählt der barrierefreie Zugang, nicht die Sichtbarkeit bei Google. Auf der bestehenden Seite fehlten Alternativtexte für Bilder und aussagekräftige Linktexte. Die Kontraste waren zu schwach, und Menüs sowie das Kontaktformular ließen sich nicht durchgängig per Tastatur bedienen.

Was ich umgesetzt habe

Ich habe Alternativtexte für Bilder ergänzt, Linktexte aussagekräftig benannt und die Kontraste bis auf das strengere AAA-Niveau angehoben. Menüpunkte und das Kontaktformular habe ich vollständig tastaturbedienbar gemacht. Werkzeuge wie WAVE halfen beim systematischen Abarbeiten — bewertet und von Hand nachgetestet habe ich selbst, vor allem Tastaturbedienung und Formulare. Dazu kam eine veröffentlichte Erklärung zur Barrierefreiheit.

Ergänzend läuft ein Monitoring-Tool mit, das auf neu entstehende Barrieren hinweist. Es ändert nichts an der Seite: Die eigentliche Barrierefreiheit steckt im überarbeiteten Code — ein Plugin allein wäre kein Ersatz und kein Nachweis.

Ergebnis

Das Ergebnis ist überprüfbar: Ein Scan der Seite zeigt die umgesetzten Punkte, und die Erklärung ist online. Hundertprozentige Barrierefreiheit gibt es technisch selten — einzelne Punkte wie eingebettete PDF-Dokumente Dritter oder externe Kartendienste lassen sich nicht vollständig lösen. Wer die volle WCAG-Konformität belegen will, geht den Weg über einen vollständigen BITV-Test durch eine Prüfstelle. Das ist der nächste Ausbauschritt, oft auch eine Frage des Budgets.

Häufige Fragen

Gilt die Pflicht auch für Jobcenter und Kommunen?

Ja. Jobcenter und kommunale Stellen nehmen öffentliche Aufgaben wahr und fallen unter die BITV 2.0 bzw. die Landesgesetze, die darauf verweisen. Maßstab ist WCAG 2.1 AA, ergänzt um die Erklärung zur Barrierefreiheit und einen Meldeweg. Bundesstellen brauchen zusätzlich Gebärdensprache und Leichte Sprache.

Was gehört in die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Sie nennt den Stand der Konformität, noch nicht barrierefreie Inhalte mit Begründung, geplante Korrekturen sowie einen Kontakt- und Meldeweg. Sie muss leicht auffindbar sein, etwa im Footer, und wird mindestens jährlich aktualisiert. So bleibt nachvollziehbar, woran gearbeitet wird.

Sind Gebärdensprache und Leichte Sprache Pflicht?

Für Websites des Bundes ja: Sie brauchen Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache zu Aufbau und zentralen Inhalten. Für Länder und Kommunen richtet sich das nach dem Landesrecht. Sinnvoll ist beides fast immer, weil es echte Hürden senkt.

Reicht ein automatischer Test?

Nein — ein Scan deckt nur einen Teil der Kriterien ab. Ob Menüs, Formulare und Online-Dienste wirklich bedienbar sind, zeigt erst die Prüfung von Hand mit Tastatur und Screenreader. Genau an diesen Stellen scheitern Bürgerinnen und Bürger sonst zuerst.

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